Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Drs. med. Hans-J. Herr, Carmen Ramm u. Martin Wetzel

Fachärzte für Allgemeinmedizin

Fragen und Antworten zu COVID-19 Tests


Seit 1. Juli gilt eine geänderte Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums

Mit der Dritten Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung werden seit dem 30. Juni 2022 Testkapazitäten noch gezielter eingesetzt.

Die Coronavirus-Testverordnung unterscheidet verschiedene Anlässe nach den Paragrafen 2 bis 4b, wann ein kostenfreier Corona-Test erfolgen darf. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haben Bürgerinnen und Bürger weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests.

Bei Risikoexposition (z.B. Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten etc.) müssen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, mit 3 Euro an den Bürgertests beteiligen. Die Länder haben die Möglichkeit, die Eigenbeteiligung zu übernehmen.


Wer darf wann getestet werden? Welche Meldepflichten gibt es?

Nachstehend finden Sie alle wesentlichen Informationen rund um das Thema Corona-Testungen:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/neue-regelungen-fuer-corona-buergertests/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

Wird ein Testnachweis verlangt, so ist ein Antigen-Schnelltest grundsätzlich immer ausreichend, wenn nicht ausdrücklich ein PCR-Test gefordert wird.

In unsere Praxis können keine Antigen-Schnelltestungen mehr durchgeführt werden. Hierfür wenden Sie sich an eine öffentliche Teststelle.

Als Corona-Schwerpunktpraxis führen wir in der Praxis Corona Tests (Nasen-Rachen-Abstriche mit PCR-Test im Labor) durch - im Rahmen unserer Kapazität und nach vorheriger Terminvereinbarung.

PCR Tests sind aufwändig und teuer und stehen nicht unbegrenzt zur Verfügung. Deswegen müssen diese vernünftig eingesetzt werden. Es ist kapazitätsbedingt nicht möglich -und auch medizinisch nicht mehr notwendig- jeglichen Verdacht sofort mit einem PCR Test abzuklären.

Die uns zur Verfügung stehende PCR-Tests werden an erster Stelle für Personen mit Risikofaktoren und für Angehörige relevanter Berufsgruppen gebraucht.


  • Geimpfte oder sogar geboosterte Personen ohne besondere Risikofaktoren, die Erkältungssymptome haben, bei denen bisherige Selbst- oder Schnelltests negativ sind, brauchen medizinisch gesehen keinen PCR Test zum sicheren Ausschluss. Das Risiko einer schweren Erkrankung ist bei diesen Personen zum Glück sehr gering. Wichtigste Maßnahme ist das Meiden von Kontakten bis zur vollständigen Ausheilung des Infekts.
  • Geimpfte oder sogar geboosterte Personen ohne besondere Risikofaktoren, die Erkältungssymptome haben und in derer Umfeld bereits positiv getestete Personen sind und die einen positiven Selbst- oder Schnelltest haben, brauchen medizinisch betrachtet nicht zwingend einen PCR Test zur Bestätigung. In dieser Konstellation ist es so wahrscheinlich, daß auch der PCR Test positiv sein wird, daß man auf diesen auch verzichten kann. Das Risiko einer schweren Erkrankung ist bei diesen Personen zum Glück sehr gering.
    Der PCR Test ändert nichts an der Behandlung. Diese besteht aus der Behandlung der Symptome und das Verbleiben in Quarantäne für 5-10 Tage.
  • Auch der “Genesenen-Status”, den man bei mit PCR Test gesicherter Infektion für 3 Monate erhält, ist bei bereits 2- oder 3fach geimpften Personen kein Vorteil.

Praxis Hornberg

Hauptstraße 85
Am Bärenplatz
78132 Hornberg

Telefon: 0 78 33 / 96 59 80
Fax: 0 78 33 / 9 65 98 28
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