Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Drs. med. Hans-J. Herr, Carmen Ramm u. Martin Wetzel

Fachärzte für Allgemeinmedizin

Herr Doktor darf ich fliegen?
Flugreisen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen

 

Eine Reise mit dem Flugzeug ist zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Dieser Trend hat sich mit der Zunahme der Billigflüge noch weiter verstärkt. Auch die Zahl älterer Reisender, die zum Teil lange Flugreisen (zum Beispiel nach Südafrika) unternehmen, steigt. Daher stellt sich immer häufiger die Frage nach der Reisefähigkeit:

• Mit welchen Erkrankungen sollten Flugreisen vermieden werden?
• Welche Zeitabstände sind bei welchen Operationen bis zur Abreise einzuhalten?

Bedingungen im Flugzeug
An Bord eines Verkehrsflugzeugs herrschen Bedingungen, die sich zum Teil deutlich von den Bedingungen unterscheiden, die in anderen Verkehrsmitteln wie Auto, Bussen und Bahn herrschen. Im Vordergrund steht hierbei der Druckunterschied. Passagierflugzeuge fliegen in einer Höhe von 10.000 bis 12.000 Metern. Außerhalb der Flugkabine finden sich in dieser Höhe extrem lebensfeindliche Bedingungen:
• Der Luftdruck und der Sauerstoffgehalt der Luft entsprechen hier nur einem Viertel der Werte in Meereshöhe
• Die Temperatur liegt bei etwa -50°C.

Durch die Kabine werden die Reisenden von den widrigen Außenbedingungen wirksam abgeschirmt. Der Luftdruck an Bord entspricht aber nicht dem Druck in Meereshöhe, sondern einer Höhe von etwa 2.400 Meter. Auch solche Höhenbedingungen haben einen Einfluss auf den Körper. Der Sauerstoffgehalt des Blutes liegt niedriger. Die sog. Sauerstoffsättigung der roten Blutkörperchen sinkt auch bei Gesunden von etwa 97% auf 90%. Durch den geringeren Druck in der Kabine dehnt sich zudem die Luft aus, die sich u.a. auch in den Nasennebenhöhlen, im Mittelohr und im Darm befindet. Weitere Besonderheiten an Bord von Flugzeugen sind die sehr trockene Luft (Luftfeuchtigkeit von nur 4 bis 15%) und die beengten Reisebedingungen mit wenig Bewegungsmöglichkeiten.

Reisende mit Vorerkrankungen
Durch den verminderten Sauerstoffgehalt der Luft an Bord von Flugzeugen kann es bei Patienten mit Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen zu Problemen kommen. Insbesondere wenn eine Verengung der Herzkranzgefäße (Koronare Herzkrankheit), Herzmuskelschwäche (Herzinsuffizienz) oder Blutarmut (Anämie) behandelt werden muss. Als kritische Bereiche für die Flugreisetauglichkeit gelten eine Sauerstoffsättigung von mindestens 85% sowie bestimmte Grenzwerte bei der Lungenfunktions-untersuchung. Aber auch, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, muss nicht zwangsläufig auf den Flug verzichtet werden. Durch die Verwendung von Sauerstoffgeräten ist die Flugreise in vielen Fällen trotzdem möglich. Eigene Sauerstoffflaschen dürfen jedoch nicht mit an Bord gebracht werden. Der Bedarf eines Sauerstoffgerätes muss in jedem Fall bei der Fluggesellschaft angemeldet werden.

Nach Operationen
Die während des Steigflugs auftretende Luftausdehnung in den Körperhöhlen kann vor allem bei Patienten nach chirurgischen Eingriffen (besonders: augenärztlich, HNO, obere Luftwege oder Darm) zu medizinischen Problemen führen.
Durch die beengten Bedingungen und eingeschränkte Bewegungsfreiheit besteht, besonders bei Langstreckenflügen, ohnehin ein etwas erhöhtes Thrombose-Risiko. Bei Verletzungen, Wunden, bestimmten Verbänden, kann die Bewegungsfreiheit noch stärker eingeschränkt werden und das Thromboserisiko sich dadurch zusätzlich erhöhen.
Gipsverbände, die auf Flugreisen getragen werden, dürfen Arm oder Bein nicht komplett umschließen. Alternativ können gespaltene Gipsverbände angelegt werden.

Schwangerschaft
Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit – deshalb muss sie einer Flugreise auch nicht im Wege stehen. Dennoch gibt es einiges, was Schwangere beachten müssen. So haben beispielsweise die Fluggesellschaften unterschiedliche Regelungen, was das Fliegen von Schwangeren angeht.

In allen Zweifelsfällen sollte deshalb rechtzeitig vor Abreise bzw. Buchung geklärt werden, ob medizinische Gründe gegen eine Flugreise sprechen. In vielen Fällen kann durch entsprechende Maßnahmen oder durch Einhaltung bestimmter Zeitintervalle (z.B. nach Operationen) die Flugreisetauglichkeit wiederhergestellt werden.

Einschätzung der Flugreisetauglichkeit
Der behandelnde Hausarzt kann eine erste Einschätzung der Flugreisetauglichkeit vornehmen und in dem sogenannten MEDA-Formular Angaben zur medizinischen/gesundheitlichen Situation des Reisenden geben. Dieses Formular wird an den medizinischen Dienst der Fluggesellschaft weitergeleitet, der die endgültige Entscheidung über die Reisefähigkeit fällt. Bei regelmäßigen Flugreisen und dauerhaften Gesundheitsstörungen kann eine FREMEC (Frequent Traveller´s Medical Card), eine Karte, die über einen längeren Zeitraum die Flugreisetauglichkeit bescheinigt, beantragt werden.

Quelle
• Siedenburg S. Aktuelle Empfehlungen zur Flugreisetauglichkeit "Herr Doktor, darf ich fliegen". MMW-Fortschr. Med 2001; 143: 414-419.

 

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