Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Drs. med. Hans-J. Herr, Carmen Ramm u. Martin Wetzel

Fachärzte für Allgemeinmedizin

Maske tragen, Testen, Impfen -
wir informieren zur Erkältungssaison 2023/24 und zu Corona

 

Mit den für die Jahreszeit bereits auffällig vielen Erkältungsinfekten, gerät auch das Therma Corona wieder mehr ins Blickfeld. Auch wenn bislang noch nicht klar ist, wie sich die Lage weiter entwickeln wird, kommen mit der Erkältungssaison erneut Fragen dazu, wie bspw. nach einer weiteren Auffrischimpfung, nach Corona-Tests und dem Tragen von Masken auf.

 

Die Infektionen mit Corona steigen wieder deutlich an. Auch wenn die Experten momentan wenig besorgt wirken, ist das für uns Grund, wachsam zu sein und verstärken unsere Infektionsschutzmaßnahmen und wollen damit unsere Patienten, Besucher und auch uns selbst bestmöglich vor einer Ansteckung in der jetzt beginnenden Erkältungs- und Virensaison -nicht nur mit dem Coronavirus- schützen. Staatliche Vorgaben gibt es bislang nicht und soll es unseres Erachtens auch nicht mehr geben müssen. Wir setzen auf Eigenverantwortung, Rücksichtnahme und Freiwilligkeit und bedanken uns für Ihre Unterstützung.


Nachstehend ein Überblick zu häufigen Fragen:

Wie schütze ich mich vor einer Ansteckung?
SARS-CoV-2 wird bei direktem Kontakt über Sprechen, Husten oder Niesen übertragen. Auch Aerosole (feinste luftgetragene Partikel) spielen eine wichtige Rolle. Am besten schützen daher:

  • Husten- und Nies-Etikette,
  • Händehygiene,
  • Mund-Nase-Bedeckungen zum Schutz vulnerabler Gruppen.

Diese Maßnahmen sind übrigens IMMER sinnvoll! Sie schützen gerade in Erkältungs- und Grippezeiten auch vor einer Infektion mit anderen Erregern.
Sollte ich mich erneut impfen lassen?
Ab sofort ist in Arztpraxen der neue, an aktuelle Varianten angepasste Corona-Impfstoff erhältlich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) rät folgenden Personengruppen zu einer Auffrischungsimpfung:

  • Menschen über 60 Jahren,
  • Menschen mit einem erhöhten Infektionsrisiko,
  • Menschen mit einer Vorerkrankungen,
  • Bewohnerinnen ind Bewohner von Pflegeheimen und
  • Beschäftigten im Gesundheitswesen.

WICHTIG: Die letzte Impfung oder die Infektion/Erkrankung mit SARS-CoV-2 sollte vor dem Booster 12 Monate zurückliegen.


Die Impfung erhalten Sie in unserer Praxis – vereinbaren Sie dazu bitte einen Impftermin.

Die Impfung erhalten Sie in unserer Praxis – vereinbaren Sie dazu bitte einen Impftermin.
HINWEIS: Entgegen der öffentlichen Aussagen, dass eine gleichzeitige Impfung gegen Covid und die Virusgrippe, möglich und zulässig ist, weichen wir in diesem Fall von den Empfehlungen der STIKO ab. Für den Fall, dass Impfreaktionen auftreten sollten, halten wir es für besser, wenn wir diese eindeutiger zuordnen können. Deshalb halten wir zwischen der Impfung gegen Corona und der Grippeimpfung einen zeitlichen Abstand ein.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Impfung, allerdings nur noch für die Personengruppen, die in den Empfehlungen der STIKO genannt sind. Für Personen, für die die STIKO-Empfehlung nicht gilt, übernehmen Krankenkassen die Kosten nur dann, wenn eine Impfung ärztlicherseits als medizinisch notwendig erachtet wird.


Wie kann ich Corona-Tests nutzen?
Der Selbsttest ist nur eine Momentaufnahme, das heißt, schon am nächsten Tag könnte man Corona-positiv sein. Alle Selbsttests haben eine gewisse Fehlerrate. Beim Schnelltest oder Selbsttest ist eine größere Menge an Viren erforderlich, um ein positives Ergebnis anzuzeigen. Deshalb ist es gerade in der Anfangsphase einer Erkältung von Vorteil, den Test zu wiederholen, da erst mit steigender Virenlast die Tests positiv ausfallen können.


Ein negatives Testergebnis kann etwa vor einem Besuch der Großeltern zusätzliche Sicherheit geben.
Weitere Informationen und Fragen rund um die Selbsttests finden Sie
auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts.


Was tun, wenn der Selbsttest positiv ausfällt?
Ist der Test positiv und Sie haben Symptome, nehmen Sie dazu kurzfristig telefonischen Kontakt mit Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt auf oder rufen Sie 116 117 an. Bitte gehen Sie in diesem Fall nicht ohne telefonische Voranmeldung zu Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt. Über die telefonische Beratung erfahren Sie, wie das weitere Vorgehen ist.

Derzeit gibt es keine Pflicht, sich zu testen. Auch kostenlose Schnelltests gibt es seit März 2023 nicht mehr. Um aber Ansteckungen zu vermeiden und ältere Menschen und Patient/Innen mit Vorerkrankungen zu schützen, sind Corona-Tests weiterhin eine gute Möglichkeit.


Wie lagere ich Corona-Tests richtig?
Wer noch Tests aus dem vergangenen Winter zu Hause hat, kann sie auch für die neuen Virusvarianten nutzen. Wichtig ist aber ein Blick auf das Haltbarkeitsdatum.

Abgelaufene Tests und Tests, die hohen Temperaturen über 30 Grad ausgesetzt waren, liefern ungenaue oder ungültige Ergebnisse. Sie sollten sie über den Hausmüll entsorgen. Sie sollten die Tests bei Temperaturen zwischen 5 und 30 Grad lagern, aber nicht im Kühlschrank.
Antigen-Schnelltests reagieren empfindlich auf Temperaturschwankungen, sowohl bei der Lagerung als auch bei der Durchführung der Tests. Das Ergebnis kann verfälscht werden, informiert das Bundesgesundheitsministerium. Insbesondere hohe Temperaturen sind kritisch. Liegen die Temperaturen über 30 Grad, lässt die Sensitivität nach und es kommt öfter zu falsch-negativen Ergebnissen. Von einer Lagerung im Kühlschrank wird abgeraten! Ist es zu kalt, sinkt die Spezifität und die Ergebnisse der Tests sind vermehrt falsch-positiv.
Deshalb sollten Sie unbedingt die Temperaturangaben in der Packungsbeilage zum Lagern und Durchführen der Tests beachten. Wird es in der Wohnung sehr warm, können die Testkits beispielsweise in einem Schrank im kühlsten Raum oder im Keller aufbewahrt werden. Die Selbsttestung sollte auf die kühleren Morgen- und Abendstunden verlegt und der Teststreifen während der Wartezeit nicht in der prallen Sonne platziert werden. Häufige Temperaturschwankungen sollten Sie vermeiden.

Auch Masken haben ein Ablaufdatum
Eine Maskenpflicht in Bus und Bahn oder in öffentlichen Einrichtungen besteht nicht, auch nicht für Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Dort kann jedoch bei steigenden Infektionszahlen per

Hausrecht eine Maskenpflicht beschlossen werden.
Wie auch bei den Schnelltests gibt es bei den Masken ein Ablaufdatum, das auf der Verpackung vermerkt ist. Nach Ablauf der Haltbarkeit sollten Sie die Masken nicht mehr verwenden, da eine Schutzwirkung nicht mehr garantiert werden kann. Lagern Sie die Masken am besten trocken und luftdicht verschlossen an einem sauberen Ort.

Was mache ich bei einer Erkrankung?
Bei Krankheitsanzeichen sollten Sie nach Möglichkeit für 3 bis 5 Tage zu Hause bleiben oder bis sich Ihr Gesundheitszustand deutlich gebessert hat. Schränken Sie persönliche Kontakte möglichst ein, insbesondere zu älteren Menschen und Personen mit Vorerkrankungen, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von Atemwegsinfektionen haben.

Wie ist es mit dem Kinderkrankengeld?
Bis zum Jahresende 2023 besteht längstens für 30 Arbeitstage ein Anspruch auf Krankengeld, wenn ihr Kind erkrankt und zu Hause betreut werden muss. Für Alleinerziehende in der der gesetzlichen Krankenversicherung gilt dies für längstens 60 Arbeitstage.
Ab 2024 gilt dann wieder die vorherige Regelung: 10 Arbeitstage pro Kind und Elternteil bzw. für Alleinerziehende 20 Arbeitstage pro Kind.
Weitere Informationen zum Kinderkrankengeld erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

Telefonische Krankschreibung
Die telefonische Krankschreibung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege ist derzeit nicht mehr möglich. Das gilt auch, wenn Sie eine ärztliche Bescheinigung brauchen, um Krankengeld zu bekommen, wenn Ihr Kind krank ist.

Quellen:
Robert-Koch-Institut (RKI), www.infektionsschutz.de  und www.verbraucherzentrale.de/wissen/

 

 

 

 

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