Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Drs. med. Hans-J. Herr, Carmen Ramm u. Martin Wetzel

Fachärzte für Allgemeinmedizin

Individuelle Gesundheits-Leistungen in unserer Praxis

 

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Untersuchungen und Behandlungen ihrer versicherten Mitglieder. Es gibt aber auch medizinische Leistungen, die von der Krankenkasse nicht erstattet werden. Diese werden in Fachkreisen „Individuelle Gesundheits-Leistungen“ (kurz: IGeL) genannt. Dazu gehören unter anderem die medizinische Beratung vor Fernreisen, kosmetische Operationen oder manche Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten.
Alle haben sie eines gemeinsam: Patientinnen und Patienten müssen für diese Leistungen selbst zahlen. Dabei ist es gleichgültig, ob sie selbst die Leistung wünschen oder ob die Ärztin beziehungsweise der Arzt diese vorschlägt.

Sie als Patient entscheiden sich individuell dafür, diese Untersuchung bzw. Behandlung in Anspruch zu nehmen, die zu Ihrer Gesunderhaltung beitragen.
Zu diesen Individuellen Gesundheits-Leistungen gehören Maßnahmen der erweiterten Vorsorge und Prävention, zur Abklärung der eigenen Gesundheit bzw. Lebensweise, zur Vorbeugung von Erkrankungen und zur Stärkung der Vitalität.

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) müssen gesetzlich Versicherte selbst bezahlen, weil die Krankernversicherung nicht dafür aufkommt. Welche Leistungen die Gesetzliche Krankenkassen übernehmen dürfen, hat der Gesetzgeber im fünften Sozialgesetzbuch geregelt: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten“.
Wir, Ihre Hausärzte und das Praxisteam, sind allerdings der Ansicht, dass die Mindestversorgung über die GKV nicht immer ausreichend ist und Ihrem und unserem Anspruch einer umfassenden medizinischen Betreuung nicht vollständig gerecht wird.

Neben dem großen Spektrum der modernen allgemeinmedizinischen Diagnostik und Therapie haben eine umfassende und ganzheitliche Versorgung sowie insbesondere die Vorbeugung und Gesunderhaltung in unserer Praxis einen hohen Stellenwert.

Aus diesen Gründen haben wir eine Vielzahl an zusätzlichen medizinischen Fortbildungen durchlaufen und erweiterte Qualifikationen erworben. Diese ermöglichen es, Ihnen eine Reihe alternativer Verfahren – als sinnvolle Ergänzung der Schulmedizin - zur Steigerung der Gesundheit, zur Vorbeugung von Erkrankungen und zur Stärkung der Vitalität anzubieten.
Es handelt sich hierbei um Verfahren aus den folgenden medizinischen Bereichen Naturheilverfahren,  Traditionelle chinesische Medizin/Akupunktur, labormedizinische Ergänzungsdiagnostik, komplementären Behandlungsverfahren (wie bspw. Orthomolekulare Medizin), Reisemedizin und Sportmedizin.
Auch bieten wir Ihnen „Gesundheitspakete“ wie z.B. Vitalitätskuren, Aufbau des Immunsystems, Ernährungsberatung, Gesundheits-Checks, Tauglichkeitsuntersuchungen usw. an.

Die Erstellung von ärztlichen Bescheinigungen, Zeugnissen oder Gutachten (z.B. Fahreignungsgutachten) gehört ebenso zu diesem Leistungskatalog, wie auch die Beratung zur Patientenverfügung.

Individuelle Gesundheits-Leistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht finanziert werden und daher von den Versicherten selbst bezahlt werden müssen.

Sie sind in jedem Fall nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung zu stellen. Private Krankenversicherungen und viele Zusatzversicherungen übernehmen in den meisten Fällen die dabei entstandenen Kosten.  Aber auch für Privatversicherte gilt: Leistungen, die über das medizinisch Notwendige hinausgehen, darf die Ärztin / der Arzt nur abrechnen, wenn die Patientin / der Patient ihnen ausdrücklich zustimmt. Das ist in §1 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgeschrieben.

Gerne entwickeln wir mit Ihnen gemeinsam einen persönlichen Gesundheitsplan aus diesen vielfältigen Möglichkeiten.
Um Ihnen dabei einen ersten Überblick zu ermöglichen, haben wir verschiedene Informationen und Hinweise zu unserem Angebot an individuellen Gesundheitsleistungen zusammengestellt.

Darin werden Ihnen die wesentlichen Aspekte der jeweiligen Verfahren wie Wirkungsweise, Anwendungsmöglichkeiten, Ablauf, Zeitanspruch, Effekte und auch Kosten gemäß GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erläutert.
Beachten Sie dabei bitte, dass einige Maßnahmen im Rahmen einer Akut-Diagnostik bzw. –Behandlung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden können, d.h. für Sie dann keine Berechnung erfolgt.

Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne!

Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung haben gemeinsam mit dem ÄZQ und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Netzwerk Evidenzbasierte Medizin einen IGeL-Ratgeber herausgebracht. Er richtet sich an Patienten und Ärzte gleichermaßen und wird von allen Ärzteverbänden unterstützt. Wenn Patienten bestimmte Leistungen selbst bezahlen sollen, lohnt es sich deshalb, genau nachzufragen.  Der Ratgeber „Selbst zahlen?“ erklärt, was IGeL sind, warum gesetzlich Versicherte dafür zahlen müssen und worauf jeder achten sollte, der von seiner Ärztin oder seinem Arzt eine solche Leistung angeboten bekommt, oder sie von sich aus wünscht.

Viele alternative medizinische Maßnahmen sowie ärztliche Beratungen sind besonders zeitintensiv. Um Ihren Wünschen gerecht zu werden, bitten wir Sie deshalb, für solche Leistungen einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Sollten Sie an einer der angebotenen Untersuchungen bzw. Behandlungen interessiert sein, so lesen Sie bitte unbedingt auch die folgenden Absätze, die Sie über den Ablauf und den (gemäß gesetzlicher Vorgabe) zu schließenden Behandlungs-Vertrag informieren:

Vor der Durchführung von ärztlichen Maßnahmen außerhalb des Gegenstandskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sind wir von Seiten des Gesetzgebers verpflichtet, darüber eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. In diesem „Behandlungsvertrag“ über individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wird dokumentiert, dass Sie als Patient über die jeweilige Maßnahme hinreichend aufgeklärt und informiert wurden. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift, dass Sie diese Leistung persönlich wünschen und die Kosten dafür selbst und ohne Anspruch auf Erstattung zu tragen haben.

Die Abrechnung von individuellen Gesundheits-Leistungen darf ausschließlich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erfolgen, wobei der hierin vorgegebene Rahmen (entspricht dem Steigerungssatz; dieser ist bei uns nach dem erfahrungsgemäß üblichen Aufwand kalkuliert) für beide Seiten bindend ist. Pauschalvereinbarungen – wie sie z.T. durchaus angeboten werden - sind nicht zulässig.

Die Erstellung der Rechnung erfolgt erst nach Abschluss der medizinischen Maßnahmen und umfasst ausschließlich die tatsächlich erbrachten Leistungen. D.h. Sie sind selbstverständlich nur für die erhaltenen Maßnahmen (und nicht schon für eine eventuell getroffene Vereinbarung) zahlungspflichtig.

 

Dazu ein Tipp

Selbst erbrachte Zahlungen für Gesundheitsleistungen können im Rahmen der Steuererklärung vor dem Finanzamt geltend gemacht werden, sofern sie die individuelle Belastungsgrenze überschreiten!

Praxis Hornberg

Hauptstraße 85
Am Bärenplatz
78132 Hornberg

Telefon: 0 78 33 / 96 59 80
Fax: 0 78 33 / 9 65 98 28
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