Sie möchten eine Patientenverfügung erstellen?

Liebe Patientinnen, liebe Patienten,

keiner wünscht es sich, dennoch kann es uns jeden Tag passieren durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung nicht mehr Herr über uns selbst zu sein. Dies kann uns in jedem Alter treffen.

Haben Sie für diesen Fall vorgesorgt?

Stellen Sie sich vor, ein lieber, Ihnen nahe stehender Angehöriger wird plötzlich schwer krank und Sie müssen nun für ihn über die Durchführung oder Unterlassung lebenserhaltender Maßnahmen im Notfall, oder über seine wirtschaftlichen Angelegenheiten entscheiden. Hätten Sie eine entsprechende Verfügung oder Vollmacht des Patienten und wüssten was dieser für sich selber wünschen würde, könnte Ihnen dies die Last solch schwerer Entscheidungen nehmen.

Oder stellen Sie sich einmal vor Sie würden in so eine Situation geraten und nun müsste ein Ihnen nahe stehender Angehöriger für Sie diese Entscheidungen treffen, weil Sie dies nicht mehr können. Hier könnten Sie mit einer entsprechenden Verfügung oder Vollmacht im Vorfeld sicherstellen, dass Sie Ihren Angehörigen eine enorme Last der Verantwortung nehmen und gleichzeitig die Entscheidung nach Ihren Wertvorstellungen steuern.

Es gibt mittlerweile über 200 Formulare für eine Patientenverfügung. Das ist ein „Dschungel“, der nur schwer zu durchschauen ist.

Um Ihnen die Erstellung einer Patientenverfügung und/oder einer Betreuungsvollmacht für den Krankheitsfall zu erleichtern, bieten wir Ihnen in unserer Praxis vorgefertigte Formulare an, welche die gültige Rechtslage berücksichtigen und an die Empfehlungen des Bundesjustizministeriums angelehnt sind. Wir unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der vorgegebenen Textbausteine, so dass diese Ihren Überzeugungen entsprechen und sich nicht gegenseitig widersprechen. wir unterstützen Sie auch bei der freien Formulierung Ihrer Wertvorstellungen, was bei einigen Mustern von Patientenverfügungen dazu gehört, um den Bezug zum eigenen Leben deutlich zu machen.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen auch in einem gemeinsamen Gespräch die persönliche Beratung zum Erstellen der Formulare an - eine notarielle Beglaubigung ist nach derzeit gültiger Rechtslage nicht vorgeschrieben. Die Formulare haben mit Ihrer persönlichen Unterschrift Rechtsgültigkeit und können auch jederzeit von Ihnen widerrufen werden.

Da es sich hierbei um eine Leistung handelt, die nicht von den Krankenkassen erstattet wird, müssen wir Ihnen hierzu, je nach Zeitaufwand, eine Rechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte stellen.

Bei Interesse an den Formularen oder einer Beratung können Sie unsere Mitarbeiter gerne ansprechen oder einen Termin vereinbaren.

Bei Interesse an den Formularen oder einer Beratung können Sie unsere Mitarbeiter gerne ansprechen oder einen Termin vereinbaren.

 

 

Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Drs. med. Hans-J. Herr, Carmen Ramm u. Martin Wetzel
Fachärzte für Allgemeinmedizin

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