Hausärztliche Gemeinschaftspraxis

Drs. med. Hans-J. Herr, Carmen Ramm u. Martin Wetzel

Fachärzte für Allgemeinmedizin

Einführung  der einheitlichen Rufnummer  116 117
und flächendeckende Leitstellenvermittlung

 

Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg wird künftig flächendeckend durch die Integrierten Leitstellen vermittelt.
Den Bürgerinnen und Bürgern wird mit dieser Lösung eine gemeinsame Anlaufstelle bei Erkrankungen und medizinischen Notfällen zur Verfügung gestellt.

Für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) ist die flächendeckende Leitstellenvermittlung zudem die Voraussetzung dafür, die bundesweite Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst  -  116 117  - in Baden-Württemberg einzuführen.
Damit Sie darüber informiert sind, wie diese Umstellung erfolgt, haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:

116 117: Lokalisierung der Anrufe, Bandansagen und Anrufweiterleitung:

Die 116 117 ist die einheitliche Rufnummer ausschließlich für den allgemeinen Bereitschaftsdienst und wird von der Kassenärztlichen Bundevereinigung zur Verfügung gestellt.
Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist für den Anrufer kostenlos - egal ob sie aus dem Festnetz oder von einem Mobiltelefon angerufen wird.

Die auf der 116 117 eingehenden Anrufe werden zunächst lokalisiert. Dies erfolgt in der Regel automatisch über die Vorwahl des Anrufers oder über die Eingabe der Postleitzahl des aktuellen Standortes am Telefon.
Falls keine automatische Lokalisierung möglich ist, wird der Anruf in ein bundesweites Callcenter weitergeleitet. Hier erfolgt dann die Standortabfrage im telefonischen Gespräch mit einem Callcenter-Mitarbeiter.
Nachdem der Anrufer geografisch zugeordnet werden konnte, erhält er per Bandansage den Hinweis auf die regional zuständige Notfallpraxis und wird gebeten, in der Leitung zu bleiben, falls er einen Hausbesuch benötigt. Er erhält zudem die Information, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Anschließend wird er an die zuständige Leitstelle weitergeleitet.

Ab diesem Zeitpunkt beginnt der vertraglich definierte Vermittlungsprozess:
Der diensthabende Mitarbeiter der Leitstelle nimmt folgende Patientendaten auf und dokumentiert diese elektronisch:
•  Name, Vorname; Geburtsdatum; Wohnadresse
•  Aktueller Aufenthaltsort
•  Telefonnummer, unter welcher der Anrufer erreichbar ist
•  Beschwerdebild

Unter Bezugnahme auf das geschilderte Beschwerdebild entscheidet der diensthabende Mitarbeiter, ob
•  der Rettungsdienst alarmiert werden muss,
•  der Patient an die für ihn nächsterreichbare Notfallpraxis verwiesen werden kann oder
•  ein Hausbesuch des diensthabenden Arztes veranlasst werden muss.

Für den Fall einer Hausbesuchsanforderung werden dem diensthabenden Arzt telefonisch die Patientendaten übermittelt.

 

Vermittlung von kinder- und fachärztlichen Bereitschaftsdiensten:

  • Die 116 117 ist ausschließlich für den Allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst die einheitliche Rufnummer.
  • Die bisher bekannten Rufnummern für die fachärztlichen Bereitschaftsdienste (Kinderärztlicher Notfalldienst / HNO-, Augen-, Frauenheilkunde usw.) bleiben vorerst bestehen. Auch hier soll aber auf für den Patienten kostenlose 0180-Nummern umgestellt werden. Die Nummern sind bei der Bundesnetzagentur beantragt. Sobald die neuen Nummern zugeteilt sind, werden wir Sie wieder informieren.  Unabhängig davon wird die KVBW, wenn im entsprechenden Notfalldienstbereich bspw. ein kinderärztlicher Dienst besteht, grundsätzlich über die Bandansagen der 116 117 auf die Rufnummer dieses Dienstes hinweisen.
  • Wenn ein Patient die 0180-Rufnummer eines gebietsärztlichen Bereitschaftsdienstes wählt, wird er nach Schaltung einer Bandansage in der Regel direkt an die entsprechende gebietsärztliche Notfallpraxis bzw. an den diensthabenden Arzt weitergeleitet.
  • Wenn ein Patient im Gespräch mit dem Leitstellen-Mitarbeiter einen fachärztlichen Bereitschaftsdienst wünscht, kann dieser dem Patienten die entsprechende Rufnummer des gebietsärztlichen Dienstes weitergeben. Die Leitstellen erhalten hierfür die Rufnummern aller in ihrem Vermittlungsgebiet existierenden kinder- und fachärztlichen Dienste.

 

Bitte beachten Sie:

Der offizielle „Startschuss“ für die 116 117 in Baden-Württemberg fällt am Mittwoch, den 27. Mai 2015. Bis dahin ändert sich für die Patienten nichts an der bisherigen Vermittlungsstruktur.
Ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Vermittlung flächendeckend über die Leitstellen.

Künftig werden Anrufe auf die bestehenden Rufnummern für den allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst nicht mehr weitergeleitet.  Stattdessen erhält der Anrufer eine Bandansage, welche auf die nun gültige, einheitliche Rufnummer 116 117 verweist.    (Eine solche Ansage könnte beispielsweise wie folgt lauten:
„Herzlich willkommen beim ärztlichen Bereitschaftsdienst. Ab sofort erreichen Sie uns kostenfrei aus allen Netzen unter der Telefonnummer 116 117. Ich wiederhole 116 117. In dringenden, lebensbedrohlichen Fällen rufen Sie bitte die Rettungsleitstelle unter der Rufnummer 112 an. Ihr Anruf wird nicht weitergeleitet. Vielen Dank. Auf Wiederhören.“)

 

 

Praxis Hornberg

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